Schulreglement der Musikschule Unterrheintal
Unter der Bezeichnung "Musikschule Unterrheintal“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 660 ff ZGB, der die musikalische Aus- und Weiterbildung von Schülerinnen, Schülern, Jugendlichen und Erwachsenen bezweckt.
Träger des Vereins sind die der Musikschule angeschlossenen Schulgemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Heerbrugg, Oberstufe Mittelrheintal (OMR) Oberegg und Widnau. Diese Schulgemeinden sind verpflichtet, die für die Erteilung des Musikunterrichts erforderlichen Räume mit dem notwendigen Kollektiv-Instrumentarium (Klaviere, Orff-Instrumente, Notenständer usw.) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Mitglieder des Vereins sind öffentlich-rechtliche Korporationen, Vereine, Firmen und weitere juristische Personen als Kollektivmitglieder sowie natürliche Personen als Einzelmitglieder.
Der Musikunterricht an der Musikschule erfolgt:
- in der Grundschule
- im Instrumentalunterricht
Eintritt in der Regel in der ersten Primarklasse.
1. Jahr - Musikalische Grundschule
- Allgemeine Musikerziehung in Gruppen, wöchentlich 1 Lektion
2.Jahr - Weiterführung der Musikalischen Grundschule in Gruppen
mit Blockflöte und ORFF-Instrumenten, wöchentlich 1 Lektion.
- Weiterführung der Musikalischen Grundschule in Gruppen mit
Glockenspiel und ORFF-Instrumenten, wöchentlich 1 Lektion.
Für den späteren Übertritt ins Instrumentalfach ist der Besuch der zweijährigen Musikalischen Grundschule obligatorisch.
Ein vorzeitiger Besuch des Instrumentalunterrichtes kann in Ausnahmefällen ab dem 2. Jahr vom Vorstand bewilligt werden. Nebst besonderer Begabung und guter musikalischer Vorbildung wird eine Empfehlung der entsprechenden Musiklehrkraft und der Schulleitung vorausgesetzt. Der parallele Besuch der Grundschule bleibt obligatorisch.
Ab der 2. Klasse können die Kinder auch im Chor mitsingen.
Singen/Stimmbildung
Gehörschulung
rhythmische Erziehung
Tanz- und Bewegungsspiele
Experimentieren und Gestalten mit ORFF-Instrumenten
Improvisationsübungen
bildnerische Darstellung von Schall- und Klangereignissen
Einführung in die Notenschrift
Erfinden eigener Melodien
Behandlung einfacher theoretischer Begriffe
im zweiten Jahr intensiviertes Instrumentenspiel
ab 3. Klasse :
Blockflötenunterricht in Kleingruppen oder im Einzelunterricht.
(Unterricht in Kleingruppen: 30 Minuten für zwei Schüler / 45 Minuten für drei Schüler)
Klavier, Keyboard, Violine, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Gitarre,E-Gitarre, E-Bass, Hackbrett, Akkordeon und Schlagzeug (Einführungskurs in Gruppen)
Panflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Oboe, Fagott, Trompete, Waldhorn, Posaune, tiefes Blech.
Der Eintritt für Blasinstrumente ab 3. Klasse bedingt eine Abklärung.
Es besteht auch die Möglichkeit in Gesangs- und Instrumentalensembles mitzuwirken.
Pro Schulwoche wird 1 Lektion erteilt (abzüglich Feiertage, Stundenplaneinteilung Anfang Schuljahr (August), Schulanlässe usw.)
Schulordnung
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsprüfungskommission.
Für die Zuteilung der Schülerinnen, der Schüler ist die Schulleitung zuständig. Zuteilungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Der Vorstand wählt fachlich ausgewiesene Musiklehrkräfte, ausnahmsweise Musiklehrkräfte im Studium. Die Musiklehrkraft berät die Eltern ihrer Schülerinnen, ihrer Schüler bei der Anschaffung des Musikinstrumentes. Die Unterrichtszeit vereinbart sie direkt mit ihren Schülerinnen, ihren Schülern oder deren Eltern. In begründeten Fällen können Eltern wie Musiklehrkräfte einen Lehrerwechsel zum Semesterende hin beantragen.
Der Unterricht wird in den von den Schulgemeinden zur Verfügung gestellten Räumen erteilt, nach Möglichkeit am Wohnort des Schülers.
Das Schuljahr und die Schulferien (Feiertage) entsprechen den Terminen der öffentlichen Schule. Es teilt sich in zwei Semester pro Schuljahr. Das Herbstsemester dauert von August bis Ende Januar, das Frühlingssemester von Anfang Februar bis zu den Sommerferien.
In der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres (August) erfolgt die Stundenplaneinteilung durch die Musiklehrkraft. Der Musikunterricht wird in der schulfreien Zeit erteilt. Auf private Verpflichtungen einer Schülerin, eines Schülers wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen, eine unbequeme oder unpassende Unterrichtszeit wird aber keinesfalls als nachträglicher Abmeldungsgrund akzeptiert.
Die Anmeldung muss schriftlich mit dem Anmeldeformular der Schulleitung eingereicht werden. Es bietet sich auch die Möglichkeit, sich über unsere Homepage anzumelden (msur.ch) Mit der Anmeldung anerkennen die Eltern das Schulreglement. Die Grundschule beginnt nur mit dem Herbstsemester. Der Beginn des Instrumentalunterrichts ist sowohl im Herbst- als auch im Frühlingssemester möglich. Eine Abmeldung ist nur zum Semesterende möglich und muss schriftlich an die Schulleitung erfolgen.
Nach der zweijährigen musikalischen Grundschule ist keine Abmeldung erforderlich.
Für verspätete An- und Abmeldungen wird eine Gebühr von 50.-- Fr. erhoben. Verspätete Anmeldungen können nicht immer berücksichtigt werden.
Jede von einer Schülerin, einem Schüler nicht besuchte Lektion gilt als verfallen. Die Schülerin, der Schüler ist verpflichtet, voraussehbare Absenzen so früh wie möglich der Musiklehrkraft zu melden. Dauert die Absenz wegen Unfall oder Krankheit länger als vier aufeinanderfolgende Wochen, wird am Ende des Semesters das Schulgeld anteilsmässig rückvergütet.
Ausfälle werden in der Regel vor- oder nachgeholt. Bei längeren Absenzen wird nach Möglichkeit eine Stellvertretung gestellt. Ist Nachholen oder Stellvertretung nicht möglich, erfolgt eine Rückvergütung am Semesterende, sofern der Ausfall zwei Lektionen übersteigt.
Die Eltern werden gebeten, die Fortschritte ihrer Kinder zu beobachten und sie zu regelmässigem Üben anzuhalten. Sie sind zu Schulbesuchen eingeladen. Die Schulleitung steht den Eltern auf vorherige Anmeldung im Büro der Musikschule (Telefon und Fax 722 39 39) zu Gesprächen zur Verfügung.
Adressänderungen sind der Schulleitung zu melden.
Gegen Entscheide der Schulleitung können die Inhaber der elterlichen Gewalt innert 14 Tagen nach erfolgter Bekanntgabe beim Vorstand der MSU schriftlich Rekurs erheben.
Die Schülerin, der Schüler hat den Unterricht regelmässig und gut vorbereitet zu besuchen. Bei mangelhaften Leistungen, fehlendem Willen oder ungebührlichem Verhalten, kann eine Schülerin, ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Beides ist Sache der Eltern. Wir empfehlen dringend die Beratung durch die Musiklehrkraft. Der Schülerin, dem Schüler muss zu Hause ein taugliches Instrument zur Verfügung stehen. Die Musikschule vermietet kleine Streichinstrumente (Violinen u. Celli)
Die Zahlungen sind halbjährlich zum Semesterbeginn zu leisten. Es werden Rechnungen versandt. Über die Höhe der Tarife gibt die separate Tarifordnung Auskunft.
Dieses Reglement tritt am 1. August 1994 in Kraft und wurde geändert am 2.Mai 1997.